Mondorfer Urkunde 1158

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Mondorfer Urkunde 1158.
Mit einer illustren Zeugengesellschaft und ein paar Anmerkungen in Klammern.
Der Herzog Mathens von Lothringen (Matthäus I. *1100 +13 Mai 1776) erläßt dem hl. Eucharius die bisher zu Mammmendorf (Mondorf) geforderten Jagdfronden. (1152-1157) (Übersetz nach der lt. Urkunde von A. Jacob)
Im Namen der heiligen ungeteilten Dreifaltigkeit! Wir wollen allen Christgläubigen bekannt geben -jetzt und auch für später – daß ich Mathens, durch Gottes Gnade Herzog von Lothringen, die Jagdfronden, die ich oder einer meiner Vorgänger bei dem Landgute Mondorf rechtmäßig oder unrechtmäßig inne hatte, zum Heil meiner sowohl, als auch meiner Gattin und Kinder Seelen, sicherlich mit Zustimmung des hl. Apostels Matthias und des ersten Trierer Bischofs Eucharius, erlassen und sie der Abtei und Ihren Brüdern nach freiem Entschluß auf ewige Zeiten eingeräumt habe. Damit niemand meiner Nachfolger und Verwandten, meiner Kinder oder Ministerialen diese meine Anweisung zu schmälern, anzufechten oder abzuändern, sich unterstehe, haben Wir sie durch Beidruck unseres Insiegel bekräftigen lassen vor genannten Zeugen:
Drugo von Nancei(Nancy) und seinen Brüdern: Albertus und Alberikus. —
Arnoldus von Serico (Sierck) —
Wilhelm von Rodenberc (Rodenberg Dortmund-Aplerbeck ???) (Rodemack???) —
Hermann von Trummerstrorf (Frummerstroff-Fremersdorf)—
Walter von Gerlevinga(Gerlefangen)—
Engelbertus, Friedrich, Isenbardus (Eisenbart) Ministerialen, —
Godfried von Breitskeit (???)—
Gerhard von Pirla (Perl)—

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