Das Gebiet um Merzig und den Saargau war über Jahrhunderte hinweg ein sogenanntes Kondominium, also ein gemeinschaftlich verwaltetes Territorium. Hier teilten sich das Kurfürstentum Trier und die Herzöge von Lothringen bzw. später Frankreich die Hoheitsrechte. Diese Doppelherrschaft entstand aufgrund mittelalterlicher Lehensverhältnisse, dynastischer Verflechtungen und territorialer Ansprüche beider Mächte.
Diese Teilung wurde notwendig, da die gemeinschaftliche Verwaltung zunehmend zu Spannungen, Kompetenzkonflikten und praktischen Verwaltungsproblemen führte.
Kurtrier übernahm die vollständige Kontrolle über den östlichen Teil der Region, insbesondere um Merzig selbst.
Frankreich, vertreten durch die Krone als Nachfolger der Herzöge von Lothringen, erhielt den westlichen Teil, der sich über weite Teile des heutigen Saargaus erstreckte.
Am 1 Juli 1788 wurde das Hochgericht Merzig-Saargau (Kondominium Merzig-Saargau) durch Teilung zwischen Frankreich und Trier aufgelöst.
Trier erhielt die Ortschaften: Merzig, Bitzen,Haarling, Memmingen, Bachem, Bessering, Pontons, St Gangolph, Mettloch und Monteclair.
Hilbringen, Keuchingen, Mondorf, Fitten, Riplingen, Silwingen, Vehingen, Vellingen, Bettingen, Schwemlingen, Büdingen und Weiler bildeten den Lothringischen Saargau. (Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit, Band 3 S. 614)
Folgende Orte gehören bis 1788 zum Kondominium Links der Saar:
Obermeierei Hilbringen mit Hilbringen, Fitten, Ballern, Rech, Ripplingen, Mondorf und Silwingen;
Untermeierei Schwemlingen mit Keuchingen, Weiler, Büdingen, Wellingen, Büschdorf, Wehingen und Bethingen
Und Rechts der Saar Meierei Merzig:
Merzig, Bietzen, Harlingen, Menningen, Mettlach und Keuchingen
„Besseringen, Ponten, Dreisbach, St. Gangolf, Montclair gehörten ebenfalls zum Hochgericht sie wurden aber wegen der eigentümlichen Rechtsverhältnisse in die Meiereien nicht eingeteilt.
(UrkundlicheGeschichte des Kreises Merzig im Regierungs-BezirkeTrier. Briesen 1863)
Es gibt immer noch Wiedersprüche in der Zugehörigkeit und der zeitlichen Folge mancher Orte im Bezug zum Kondominium Merzig-Saargau von 1368 bis 1788.
Diese Widersprüche resultieren auch aus den zeitlich unterschiedlichen Quellen und sind historisch erklärbar, da es sich um ein komplexes Mischregime mit sich wandelnden Grenzen handelt
Man sollte jede Quelle im zeitlichen und politischen Kontext betrachten.
Die Gemeinherrschaft (Kondominium) Merzig-Saargau bestand über mehr als 400 Jahre.
In dieser Zeit kam es zu Gebietsverpfändungen,Neuordnungen durch Kriege (z.B. Dreißigjähriger Krieg),
Juristische Grenzfestsetzungen,Veränderungen durch dynastische Wechsel (→ Lothringen zu Frankreich 1766)
Unterschiedliche Quellenlagen erschweren das Ganze.
Frühmittelalterliche Lehensregister und spätere Hof- oder Steuerbücher dokumentieren andere Strukturen als 18.-Jh.-Verwaltungsbeschreibungen.
Französische Karten und Reformen (nach 1766) geben eine andere Verwaltungslogik wieder als trierische Visitationsprotokolle oder Archidiakonatsverzeichnisse.
Verschachtelte Herrschaftsrechte
Was bleibt sind alle Quellen und die dazu gehörigen Informationen im Bezug zu den einzelnen Orten aufzulisten.
Karte der politischen und adminstrativen Einteilung des Kreises Merzig und seiner Nachbragebiete im Jahr 1751. Aus Geschichte des Kreises Merzig von Schulrat Kell 1925.